Thema Nr. 1: Die EU-Datenschutzgrundverordnung
Seit 25. Mai 2018 gilt EU-weit die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das bisherige Datenschutzrecht weitgehend abgelöst hat. Das neue Gesetz bringt gravierende Änderungen mit sich, mit denen sich jedes Unternehmen auseinandersetzen muss.
Die Strafbestimmungen sind drastisch. Wer keinen Datenschutzbeauftragten benennt, obwohl er dies tun müsste, riskiert eine Strafe von bis zu EUR 10 Mio. Wer gegen andere Bestimmungen verstößt, riskiert Strafen von bis zu EUR 20 Mio.
Die Intention des Gesetzgebers ist eindeutig: Für natürliche Personen wird der Datenschutz massiv verstärkt. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, interne Prozesse nicht ausreichend dokumentiert zu haben oder andere Dinge falsch zu machen. Sei es, dass Sie sensible Daten fahrlässig, weil unverschlüsselt, per E-Mail übertragen oder in einer unbekannten Cloud-Umgebung speichern, dass Sie Ihrer Löschungs-Verpflichtung nicht nachkommen oder spezifische Risikobetrachtungen fehlen usw. Im Fall einer Beanstandung müssen Sie Ihre Unschuld beweisen.
Die Vorbereitung braucht sehr viel Zeit. Es sind über 250 (!) einzelne Punkte betriebsspezifisch auf Relevanz zu überprüfen, teilweise sind sie intern (neu) zu regeln, Prozesse gesetzeskonform anzupassen und zu dokumentieren. Wir unterstützen Sie bei der Einführung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind.
Informationsbedarf? Laden Sie hier unsere Broschüre herunter. Für ein informatives Vorgespräch stehen wir gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hier.

Datenschutzverletzungen können teuer sein - oder vermieden werden